Um ihren Zweck, siehe: Zweck der Erkenntnis!, erfüllen zu können, braucht Erkenntnis der Methode, die sie zustandebringt. Zu erkennen ist

1. die Lage, in der sich Erkenntnisbedürftiges befindet, und
2. was in erkannter Lage zum Zwecke der Entfaltung des Erkenntnisbedürftigen

zweckmäßig gemacht werden kann und sollte. Da beide benötigten Erkenntnisse nicht gegeben sind, müssen sie

1. zunächst eingeschätzt werden, und muß
2. danach das Eingeschätzte mit Durchführung von Vergleichen darauf überprüft werden, ob es stimmt oder zu korrigieren ist.

Die Erkenntnismethode besteht in Einschätzung und Irrtumskorrektur.

Lit.: Kaegelmann: Einschätzung und Irrtumskorrektur. 52 S. V. Kritische Wissenschaft.