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Um ihren Zweck, siehe:
Zweck der Erkenntnis!, erfüllen zu können, braucht Erkenntnis der Methode,
die sie zustandebringt. Zu erkennen ist
1. die Lage, in der sich Erkenntnisbedürftiges befindet, und
2. was in erkannter Lage zum Zwecke der Entfaltung des Erkenntnisbedürftigen
zweckmäßig gemacht
werden kann und sollte. Da beide benötigten Erkenntnisse nicht gegeben
sind, müssen sie
1. zunächst eingeschätzt
werden, und muß
2. danach das Eingeschätzte mit Durchführung von Vergleichen darauf überprüft
werden, ob es stimmt oder zu korrigieren ist.
Die Erkenntnismethode
besteht in Einschätzung und Irrtumskorrektur.
Lit.: Kaegelmann:
Einschätzung und Irrtumskorrektur. 52 S. V. Kritische Wissenschaft.
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