Völlig gesicherte Erkenntnis ist generell nicht möglich, da uns kein sicheres Erkenntniskriterium verfügbar ist. Alles ist und bleibt bezweifelbar, nichts völlig beweisbar.

Erkenntnisse gibt es dreierlei Art:

  • im ideal-logischen Bereich: formaler Logik und Mathematik,
  • im Realbereich: dem des real Vorhandenen, einschließlich vorhandenem Gewesenem und Werdendem
  • Im Möglichen

Erkenntnisse in 1. sind auf 2. nicht übertragbar, gelten in 2. nur, wenn sie auch Realerkenntnisse betreffen.

Da völlig gesicherte Erkenntnis unmöglich ist, gibt es nur Erkenntnis unter Voraussetzung. Solche Erkenntnis ist eindeutig exakt sicherbar, wenn die zur Erkenntnisbildung nötigen Komponenten erfaßt werden können.
Solche Erkenntnisse sind in 1. unter Voraussetzung von Logik, in 2. und 3. unter Voraussetzung von Logik und Wahrgenommenem, einschließlich Wahrnehmungshinweisen = aus Wahrnehmungen logisch Geschlossenem möglich. Diese zu machende Voraussetzung ist die realogische Erkenntnisvoraussetzung, der Grundlage aller Realitätserkenntnis.
Unerkennbar bleibt, ob und wieweit Reales wirklich = tatsächlich vorhanden ist. Unter genannter Voraussetzung kann Realogie = Realwissenschaft soweit eindeutig sicherbar betrieben werden, wie nicht unüberwindbare Wahrnehmungsbarrieren dies verhindern.
Unwahrnehmbares kann nur soweit erkannt werden, wie logische Folgerungen aus Wahrnehmungshinweisen dies ermöglichen.
Über Unwahrnehmbares, für das es keine Wahrnehmungshinweise gibt, können keine Erkenntnisse gebildet, nur Spekulationen betrieben werden.

Lit.: Hans Kaegelmann: Die Struktur der Erkenntnis. Verlag Kritische Wissenschaft.