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Völlig gesicherte
Erkenntnis ist generell nicht möglich, da uns kein sicheres Erkenntniskriterium
verfügbar ist. Alles ist und bleibt bezweifelbar, nichts völlig beweisbar.
Erkenntnisse gibt
es dreierlei Art:
- im ideal-logischen
Bereich: formaler Logik und Mathematik,
- im Realbereich:
dem des real Vorhandenen, einschließlich vorhandenem Gewesenem und Werdendem
- Im Möglichen
Erkenntnisse in 1.
sind auf 2. nicht übertragbar, gelten in 2. nur, wenn sie auch Realerkenntnisse
betreffen.
Da völlig gesicherte
Erkenntnis unmöglich ist, gibt es nur Erkenntnis unter Voraussetzung.
Solche Erkenntnis ist eindeutig exakt sicherbar, wenn die zur Erkenntnisbildung
nötigen Komponenten erfaßt werden können.
Solche Erkenntnisse sind in 1. unter Voraussetzung von Logik, in 2. und
3. unter Voraussetzung von Logik und Wahrgenommenem, einschließlich Wahrnehmungshinweisen
= aus Wahrnehmungen logisch Geschlossenem möglich. Diese zu machende Voraussetzung
ist die realogische Erkenntnisvoraussetzung, der Grundlage aller Realitätserkenntnis.
Unerkennbar bleibt, ob und wieweit Reales wirklich = tatsächlich vorhanden
ist. Unter genannter Voraussetzung kann Realogie = Realwissenschaft soweit
eindeutig sicherbar betrieben werden, wie nicht unüberwindbare Wahrnehmungsbarrieren
dies verhindern.
Unwahrnehmbares kann nur soweit erkannt werden, wie logische Folgerungen
aus Wahrnehmungshinweisen dies ermöglichen.
Über Unwahrnehmbares, für das es keine Wahrnehmungshinweise gibt, können
keine Erkenntnisse gebildet, nur Spekulationen betrieben werden.
Lit.: Hans Kaegelmann:
Die Struktur der Erkenntnis. Verlag Kritische Wissenschaft.
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