Interdis-Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen abgefaßt, nur von den Bedürfnissen nach Wahrheitserkenntnis und Wohlfahrtsförderung geleitet, von keinen wissenschaftsfremden Einflüssen beeinträchtigt. Dennoch sind sie bezweifelbar, siehe: Erkenntnismöglichkeit!, stehen zur Falsifikation = Falschheitserweisung an und stellen sich Gegenargumenten. Jeder kann Irrtum anheimfallen. Beharren auf Irrtümern verstößt gegen Interdis-Grundsätze