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Interdis-Informationen
sind nach bestem Wissen und Gewissen abgefaßt, nur von den Bedürfnissen
nach Wahrheitserkenntnis und Wohlfahrtsförderung geleitet, von keinen
wissenschaftsfremden Einflüssen beeinträchtigt. Dennoch sind sie bezweifelbar,
siehe: Erkenntnismöglichkeit!, stehen zur Falsifikation = Falschheitserweisung
an und stellen sich Gegenargumenten. Jeder kann Irrtum anheimfallen. Beharren
auf Irrtümern verstößt gegen Interdis-Grundsätze
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